allgemeine geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluß
Vertragsgegenstand für alle Aufträge an die Agentur
AuPair.WorkService
Paul Michalke
Friedrich Ebert Straße 16
76437 Rastatt
Telefon: 07222 / 5017212
U-St.-ID: DE160725300
im weiteren als AuPair.ws bezeichnet, sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der, am Tage der Auftragserteilung gültigen Form, selbst wenn nicht direkter Bezug darauf genommen wird. Spätestens mit Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als anerkannt. Entgegenstehenden Bedingungen unserer Auftragsgeber sind nicht Bestandteil des Vertrages, auch dann nicht, wenn wir diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. Sondervereinbarungen erhalten Gültigkeit nur durch unsere schriftliche Bestätigung.
2. Kommunikation
Sämtliche Erklärungen, Dokumente, Fotos, Unterlagen können von AuPair.ws auf elektronischem Weg an unsere Auftragsgeber gesandt, sowie von diesen empfangen werden.
Eine ständige telefonische Erreichbarkeit kann und wird nicht garantiert oder in Aussicht gestellt. Bei telefonischer Nichterreichbarkeit steht Ihnen unser Support-Center innerhalb unserer Internetpräsenz zur Verfügung, über dessen Funktionen eine Erreichbarkeit in zu erwartendem Maße ermöglicht wird.
3. Vermittlung
Eine zunächst unverbindliche Vermittlung eines AuPairs durch die Agentur AuPair.ws kann frühestens nach Eingang der kompletten Anmeldeformulare für Gastfamilien erfolgen, wobei zunächst ein anonymisiertes Profil ihrer Unterlagen auf unserer Internetpräsenz veröffentlicht wird. Ebenfalls hat die Gastfamilie die Gelegenheit, auf unseren Internetseiten geeignete Kandidaten zu finden.
Ein grundsätzlicher Anspruch auf die Herausgabe vollständiger Bewerbungsprofile der AuPair-Bewerber/innen besteht nicht.
Ein verbindlicher Vermittlungsauftrag kommt erst durch die Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages zustande. Sämtliche persönliche Daten und Angaben in den Anmeldeformularen werden streng vertraulich behandelt und dienen lediglich zur Erledigung ihres Auftrages. Durch die autorisierte Weitergabe der Kontaktdaten zwischen Gastfamilie und AuPair durch uns, wird die Möglichkeit einer Initiativbewerbung durch den AuPair-Bewerber oder eine Einladung des AuPairs durch die Gastfamilie ohne unsere Agentur ausgeschlossen. Eine Zuwiderhandlung berührt unseren Anspruch auf die vereinbarte Vermittlungsprovision nicht.
Den Vertragspartnern ist bekannt, daß es sich bei unserer zu erbringenden Leistung um eine Dienstleistung handelt, welche die Anwerbung, Auswahl und Vermittlung von AuPair-Bewerbern/Bewerberinnen beinhaltet. Diese Dienstleistung gilt mit der Erteilung des AuPair-Visums, spätestens mit der Anreise des AuPairs zur Gastfamilie als vertraglich erfüllt.
Ene erfolgreiche Durchführung des Aufenthaltes gilt als nicht geschuldet.
AuPair.ws bietet der Gastfamilie während des gesamten Aufenthaltes ihres AuPairs Begleitung und Unterstützung in allen Fragen und Problemen, den Aufenthalt betreffend an und unterstützt sie im Falle einer Neu- bzw. Umvermittlung.
Der Gastfamilie ist es ausdrücklich untersagt, Kontaktdaten sowie persönliche Daten von AuPair-Bewerber/innen, ohne unser schriftliches Einverständnis, an Dritte weiterzuleiten - insbesondere an andere AuPair-Agenturen oder andere Gastfamilien oder diese in anderer Weise zu verwenden. Sämtliche, dem Auftraggeber von unserer Seite zur Verfügung gestellten AuPair-Bewerbungen und Profile sind nur für dessen persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht gestattet.
Wir behalten uns das Recht vor, Gastfamilien oder AuPairs von der weiteren Vermittlung vorübergehend oder gänzlich auszuschließen und eine weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen.
Die Gründe können sein:
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Es wurden Angaben zur Vermittlung gemacht, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen
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Die Feststellung, daß das europäische Abkommen zur AuPair-Beschäftigung zu anderen als den natürlichen Zwecken dieses Abkommens mißbraucht wurde.
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Wegfall oder das Nichtvorhandensein der Voraussetzungen für die grundsätzliche Teilnahme am AuPair-Programm
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Verstöße gegen den Vermittlungsvertrag
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Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers
Bei gesetzwidrigen Verstößen sind wir ebenfalls berechtigt, den Vorgang ggf. den zuständigen Behörden weiterzumelden.
4. Preise / Zahlung
Alle Preise werden in EURO (€) gestellt, sind unverhandelbar und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mit dem Erscheinen neuer Preislisten verlieren alle vorangegangenen Preislisten ihre Gültigkeit; auch, wenn die Neuerscheinung einer Preisliste dem Auftraggeber nicht mitgeteilt wurde.
Für das Zustandekommen des Vermittlungsvertrages ist ein Bearbeitungsentgelt zu bezahlen, welches bei erfolgter Vermittlung vollständig auf die Vermittlungsprovision angerechnet wird und dessen Höhe sich aus unserer Preisliste oder aus individuell getroffener Vereinbarungen ergibt.
Mit der Unterzeichnung des AuPair-Vertrages werden 50% der vereinbarten Vermittlungsprovision abzgl. eines, evtl. geleisteten Bearbeitungsentgelts zur Zahlung fällig.
Die gesamte Vermittlungsprovision ist als verdient vereinbart und bei Erteilung des Visums für das AuPair durch die zuständige Botschaft, zur Zahlung fällig.
Sollte sich die Gastfamilie zur Aufnahme eines Wechsel-AuPairs entschieden haben, ist die gesamte Vermittlungsprovision am Tage der Ankunft des AuPairs bei der Gastfamilie zur Zahlung fällig.
Die Aufrechnung von Gegenansprüchen des Auftraggebers gegen unsere Forderung ist nur bei rechtskräftigen oder unbestrittenen Forderungen des Auftraggebers zulässig.
Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.
Zahlungsverpflichtungen gelten erst nach Zahlungseingang auf unserem Konto als erfüllt, wobei jede Zahlung zunächst auf die älteste Schuld angerechnet wird.
Bei Zahlungsversäumnis sind mit der 2. Mahnung für den gesamten Zeitraum des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zzgl. aller angefallenen Kosten und Auslagen fällig. Uns steht es in einem solchen Fall frei, eine weitere Erfüllung des Vertrages bis auf weiteres abzulehnen. Tritt eine Gefährdung unseres Zahlungsanspruches ein oder sind wir gezwungen, einen Auftraggeber durch mehrmalige Zahlungsverzögerungen zu ermahnen, werden, entgegen eventuell bestehender Vereinbarungen weitere Leistungen nur noch gegen Vorauskasse erbracht.
5. Pflichten der Gastfamilie und des AuPairs
Die Pflichten der Gastfamilie und des AuPairs ergeben sich im Wesentlichen aus dem Europäischen Abkommen über AuPair Beschäftigung und dem Merkblatt „Au-pair in deutschen Familien“ der Bundesagentur für Arbeit und sind in unseren AuPair-Richtlinien für jeweils die entsprechende Partei nochmals zusammengefasst.
6. Rücktritt / Nichtzustandekommen
Sollte die Gastfamilie nach Erstellung des AuPair-Vertrages, jedoch noch vor Ein- oder Anreise des AuPairs, aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, vom AuPair-Vertrag zurücktreten, so ist uns dies schriftlich mitzuteilen. Die Gastfamilie ist in diesem Fall verpflichtet, die bisher entstandenen Auslagen des AuPairs (Visa-Gebühren, bisherige Reisekosten usw.) zu erstatten. Ebenso ist in diesem Fall die erste Hälfte der Vermittlungsprovision abzgl. eines, evtl. geleisteten Bearbeitungsentgelts für unsere, bereits entstandenen Aufwendungen fällig.
Sollte ein AuPair aus Gründen, welche die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, das Visum bei der zuständigen Deutschen Botschaft nicht erhalten, oder vor der Anreise vom AuPair-Vertrag zurücktreten, bieten wir der Gastfamilie eine Neuvermittlung ohne Mehrkosten an. Sollte diese Neuvermittlung nicht gewünscht sein oder trotz aller Bemühungen nicht durchführbar sein, erstatten die erste Hälfte der Vermittlungsprovision abzgl. eines, evtl. geleisteten Bearbeitungsentgelts für unsere, bereits entstandenen Aufwendungen zurück. Weitere Ansprüche gegen uns, gleich welcher Art sind ausgeschlossen.
Wir erklären uns bereit, im Fall einer Kündigung innerhalb der ersten 4 Wochen nach Aufnahme der AuPair-Tätigkeit, sofern kein vertragswidriges Verhalten der Gastfamilie vorlag, eine einmalige Neuvermittlung zur Hälfte der ursprünglich vereinbarten Vermittlungsprovision durchzuführen. Dazu muß uns die schriftliche Kündigung innerhalb der ersten 4 Wochen nach Ankunft des AuPairs zugegangen sein. Das Angebot einer Neuvermittlung eines AuPairs zur Hälfte der ursprünglich vereinbarten Vermittlungsprovision erlischt nach 12 Monaten ab Kündigungsdatum des AuPair-Vertrages.
Dieses ist ausgeschlossen
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bei der Vermittlung eines von der Gastfamilie selbst gesuchten AuPairs
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falls die Familie ihren, in den AuPair-Richtlinien konstatierten Pflichten nicht nachgekommen ist
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falls ein Verschulden für die Trennung seitens der Gastfamilie vorliegt
Eine Rückerstattung oder Einbehaltung der vertraglich vereinbarten Vermittlungsprovision ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Ebenfalls können daraus keine Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art abgeleitet werden.
7. Beendigung des AuPair-Verhältnisses
Die maximale Vertragslaufzeit des AuPair-Vertrages ergibt sich aus der, vom Gesetzgeber zugelassenen Höchstaufenthaltsdauer für EU/EWR oder Nicht- EU/ EWR AuPairs, die für Deutschland idR. 12 Monate beträgt.
Der AuPair-Vertrag endet spätestens
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mit Ablauf des Sichtvermerkes (Visum) des vermittelten AuPairs
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mit Aufhebung der Arbeitsgenehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit
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wenn von einer der Vertragsparteien der AuPair-Vertrag fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt wird.
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wenn von einer der Vertragsparteien der AuPair-Vertrag fristlos gekündigt wird
Eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform an die jeweils andere Vertragspartei und ist uns innerhalb von 3 Tagen schriftlich, unter Angabe der Gründe und unter Vorlage des Kündigungsschreibens anzuzeigen. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Datum der Zustellung der Kündigung an die jeweils andere Vertragspartei.
Bei einer ordentlichen Kündigung des AuPair-Vertrages sind dem AuPair bis zur Weitervermittlung - längstens jedoch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - weiterhin die vereinbarten und gesetzlichen Leistungen zu gewähren; insbesondere Verpflegung, Unterkunft, Taschengeld und Krankenversicherung.
Liegen schwerwiegende Gründe vor, die eine Fortsetzung der AuPair-Beschäftigung unmöglich machen, kann der AuPair-Vertrag von beiden Vertragsparteien fristlos aufgekündigt werden.
Gründe sind u.a.
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nachgewiesener Diebstahl
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grobe Verletzung der Aufsichtspflicht
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mehrfacher Drogen oder Alkoholmißbrauch
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Gewalt gegen die Kinder oder das AuPair
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Nichtbezahlung des AuPairs
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Mehrfache und fortgesetzte Verstöße gegen den AuPair-Vertrag oder die AuPair-Richtlinien
Eine außerordentliche Kündigung muß ebenfalls unter Angabe der Kündigungsgründe schriftlich erfolgen und ist uns innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Eine fristlose Kündigung bedarf neben einem schwerwiegenden Grund auch der Organisation der Heimreise des AuPairs durch die Gastfamilie, sofern eine Weitervermittlung ausgeschlossen oder nicht möglich ist. Sollte das AuPair nicht über die nötigen finanziellen Mittel zur Heimreise verfügen, so kann die Übernahme der Rückreisekosten von der zuständigen Ausländerbehörde durch die Gastfamilie verlangt werden. Die Organisation der Rückreise des AuPairs ist in jedem Fall Aufgabe des Auftraggebers, bedarf jedoch der Rücksprache von AuPair.ws.
Es ist der Gastfamilie ausdrücklich untersagt, das AuPair zum Verlassen der häuslichen Umgebung der Familie aufzufordern, ohne daß der weitere Verbleib des AuPairs gesichert ist. Ebenso ist es untersagt, das AuPair zum weiteren Verbleib zu AuPair.ws zu schicken. Bei einer Zuwiderhandlung wird der Gastfamilie von AuPair.ws eine Tagespauschale in Höhe von 85,00 € für die Verpflegung und Unterbringung des AuPairs, zzgl. anfallender Fahrtkosten in Rechnung gestellt.
Die Gastfamilie ist ebenfalls nicht berechtigt, nach der Kündigung des AuPair-Verhältnisses eine Weitervermittlung des AuPairs ohne Absprache mit uns zu veranlassen. Die Weitervermittlung des AuPairs durch eine andere AuPair-Agentur bedarf ebenfalls unserer schriftlichen Zustimmung. Bei Zuwiderhandlung ist AuPair.ws berechtigt, die dadurch entgangene Vermittlungsprovision dem Vertragspartner zu berechnen.
8. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss
Die Vertragspartner stellen uns frei von jeglicher Verantwortung für die Entwicklung des AuPair-Verhältnisses.
Von der Haftung durch uns ausgeschlossen sind insbesondere:
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Unrichtigkeiten von Angaben in Formularen, Fragebögen, Referenzen, Schreiben, Fotos usw. sowie sämtliche, daraus resultierende Folgen
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Kosten der Gastfamilie für im Voraus bezahlte Kosten und Leistungen für das AuPair
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Schäden, die durch möglicherweise ansteckende Krankheiten des AuPairs entstehen oder entstanden sind
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Schäden, die das AuPair gegenüber der Gastfamilie oder Dritten mittelbar oder unmittelbar verursacht hat
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Zahlungsverpflichtungen des AuPairs der Gastfamilie oder Dritten gegenüber
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Das Scheitern einer Vermittlung durch Gründe, die wir nicht zu vertreten haben sowie sämtliche, daraus resultierende Folgen
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Das Scheitern des AuPair-Verhältnisses sowie sämtliche daraus resultierende Folgen
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Mehrkosten oder Ausfallzeiten, durch plötzliche Absage oder Kündigung eines AuPairs
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Folgen durch eine Visums-Ablehnung seitens der Botschaft
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Kosten, die auf Grund behördlicher Anordnungen entstehen oder entstanden sind
Verursacht der Auftragnehmer durch seine Vermittlungstätigkeit aus irgendeinem Grund einen Schaden, so haftet er nur unter dem Nachweis des Vorsatzes.
Der Eintritt eines Schadens gleich welcher Art, entbindet den/die Auftraggeber nicht von der Bezahlung der Vermittlungsprovision.
Zur Genehmigung eines AuPair Aufenthaltes ist die Prüfung der Bewerber/innen und der Gastfamilien durch die zuständigen deutschen Behörden notwendig.
AuPair.ws als Vermittler ist nicht in der Lage, dieses Genehmigungsverfahren zu umgehen, zu verkürzen oder in jedweder Form zu beschleunigen oder zu beeinflussen.
Verzögerungen im Genehmigungsverfahren durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben seitens der Gastfamilie oder des AuPairs, Behördenurlaub, krankheitsbedingte Ausfälle oder auf dem Postweg verloren gegangene Sendungen und die daraus resultierende Nichteinhaltung eines in Aussicht gestellten Einreisetermins, haben wir nicht zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber weder zum Vertragsrücktritt noch zur Reduktion der Vermittlungsprovision. Auch eine Mitarbeit der Gastfamilie bei den jeweiligen Visumangelegenheiten hat keinen Einfluss auf die Vermittlungsprovision.
9. Sonstiges
Die Gastfamilie erklärt sich damit einverstanden, daß ihre persönlichen Angaben, Fotos, Profile zur Abwicklung des AuPair Vermittlungsauftrags von uns verarbeitet und an Dritte weitergeleitet und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit oder zu Abrechnungszwecken erfolgt.
Diese Personen können sein:
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Kollegen und Partneragenturen im In- und Ausland
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Behörden im In- und Ausland
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AuPair-Bewerber/Bewerberinnen
Sämtliche Daten werden über unsere Serverarchitektur, falls möglich in verschlüsselter und gegen Manipulation gesicherter Form versandt.
Jedoch weisen wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die nicht gänzlich auszuschließende Möglichkeit der Ausspähung von Daten durch kriminelle Dritte hin.
10. Schlussbestimmungen
Für alle Aufträge an uns gilt deutsches Recht als vereinbart. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB’s berührt die Gültigkeit der anderen nicht. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ungültig sein so wird sie durch eine ähnliche Regelung ersetzt, die der ungültigen am nächsten kommt und den Interessen beider Vertragsparteien angemessen Rechnung trägt und zu erwarten ist, wenn die Unwirksamkeit der ursprünglichen Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nebenabsprachen sowie Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von uns. Als Gerichtsstand für alle Verfahren, einschließlich Mahnverfahren gilt, soweit gesetzlich zulässig, für beide Vertragsparteien Rastatt als vereinbart.
11. Datenschutz
Bitte beachten sie hierzu unsere Datenschutzerklärung.