Voraussetzungen?

Was zum Geier heißt das?
Wie bereits gesagt...
Ein paar Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Es handelt sich dabei um Voraussetzungen, die der Gesetzgeber bereits vor über 50 Jahren beschlossen hat, um jungen Menschen aus verschiedenen Ländern einen interkulturellen Austausch zu ermöglichen.
Gegenstand dieses Austauschs ist an erster Stelle das Kennenlernen der Kultur eines anderen Landes.

Eine Familie läd dazu einen jungen Menschen aus dem Ausland zu sich ein und ermöglicht dieser Person das Leben und die Kultur des Gastlandes kennenzulernen und zu erleben. Als Gegenleistung wurde dem AuPair auferlegt, sich an der Betreuung der Kinder der Gastfamilie zu beteiligen. Dazu zählen nebenbei auch leichte Hausarbeiten, kleinere Einkäufe sowie das Aufräumen des Kinderzimmers und die Zubereitung der Mahlzeiten für die Kinder der Gastfamilie.


Ein AuPair ist kein 300€-Sklave!!


Leider scheint sich diese Annahme zu einem Trend entwickelt zu haben, den wir in der Vergangenheit
immer öfter beobachten mußten.
Zwei von drei 'Hilferufen', die uns von AuPairs erreichten, beschreiben exakt diese Problematik.
Als jüngstes Beispiel mußten wir ein 19-jähriges Mädchen aus einer Familie herausholen, die sie ohne ausreichende Bezahlung und Verpflegung fast 'non stop' unter menschenunwürdigen Bedingungen schuften ließ. Der regelmäßige, verpflichtende Schulbesuch mußte in diesem Fall ebenfalls mehrfach angemahnt werden.

'AuPair'  bedeutet  'Auf Gegenseitigkeit'

Dies bedingt einer gegenseitigen Unterstützung.
Die Gastfamilie tut dies, indem sie dem AuPair den Aufenthalt und den Interkulturellen Austausch ermöglicht

Das AuPair beteiligt sich im Gegenzug an der Kinderbetreuung und nimmt den Gasteltern leichte Arbeiten im Haushalt ab. Selbstverständlich kann einem AuPair zugemutet werden, den Tisch abzuräumen und auch mal die Küche oder das Bad zu putzen...
Es sind die Regelmäßigkeiten der AuPair-untypischen Arbeiten,
die in lezter Zeit immer öfter unangenehm auffallen.

Die Arbeit des AuPairs beinhaltet keine Haushältertätigkeiten, sowie das Sauberhalten eines gesamten Hauses, keine Altenpflege, keine Mitarbeit im heimischen Betrieb, keine Feld-, Garten-, oder Waldarbeiten.



Beachten Sie insoweit, daß bei einem Unfall, die zuständigen Ermittlungsbehörden auf den Plan treten und die Versicherung des AuPairs die Leistung verweigern kann!


Vor den Folgen für alle Beteiligten können wir nur eindringlich warnen!

...und da wir gerade beim Thema sind:

Auch das Wohl unserer Gastfamilien liegt uns sehr am Herzen!
Nicht zuletzt aus diesem Grund, warnen wir vor derartigen Situationen.

Die Tatsache, daß ein AuPair sich nicht an häußlichen Arbeiten beteiligen möchte und auch sonst keinerlei Interesse zeigt, muß von der Gastfamilie selbstverständlich nicht hingenommen zu werden.

In einem solchen Fall freuen wir uns über einen Hinweis, damit wir für Abhilfe sorgen können.
Oftmals spiegeln solche Verweigerungshaltungen andere Sorgen oder Probleme wider, die sich in einem Gespräch idR. lösen lassen.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen den AuPair-Vertrag steht der Gastfamilie ein außerordendliches Kündigungsrecht zu.

Informieren Sie uns in einem solchen Fall bitte umgehend!

Um das Risiko für unsere Gastfamilien zu minimieren, auf einen 'faulen Fisch' hereinzufallen, müssen auch unsere AuPair Bewerber eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, um zu einer Vermittlung durch uns zugelassen zu werden.
Darauf legen wir im Interesse unserer Gastfamilien allergrößten Wert, damit das AuPair-Jahr für beide Seiten zu einem großartigen und spannenden kulturellen Erlebnis wird!


Darauf können Sie sich verlassen!
Ein solches Gesicht möchte niemand von uns sehen!
Darum sind wir für Sie und ihr AuPair da!

Dies sind die Anforderungen für unsere AuPairs:

Die Voraussetzungen für Standard AuPairs sind:

  • Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bei uns eingegangen

  • Wir haben die Bewerbung geprüft

  • Wir haben die Identität des Bewerbers geprüft

  • Der Bewerber erfüllt die Voraussetzungen für die AuPair-Tätigkeit



Die Voraussetzungen für zertifizierte AuPairs sind:

  • Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bei uns eingegangen

  • Wir haben die Bewerbung geprüft

  • Wir haben die Identität des Bewerbers geprüft

  • Die Voraussetzungen für eine AuPair-Tätigkeit sind erfüllt und geprüft

  • Der Bewerber wurde durch einen Agenten gegengeprüft

  • Das A1-Zertifikat steht noch aus



Die Voraussetzungen für Premium AuPairs sind:

  • Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bei uns eingegangen

  • Wir haben die Bewerbung geprüft

  • Wir haben die Identität des Bewerbers geprüft

  • Die Voraussetzungen für eine AuPair-Tätigkeit sind erfüllt, geprüft und bestätigt

  • Der Bewerber wurde persönlich durch einen Agenten geprüft

  • Das A1-Zertifikat wurde erfolgreich bestanden



Die Voraussetzungen für Premium+ AuPairs sind:

  • Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bei uns eingegangen

  • Wir haben die Bewerbung geprüft

  • Wir haben die Identität des Bewerbers geprüft

  • Die Voraussetzungen für eine AuPair-Tätigkeit sind erfüllt, geprüft und bestätigt

  • Der Bewerber wurde persönlich durch einen Agenten geprüft

  • Das A1-Zertifikat wurde erfolgreich bestanden


    Der Bewerber verfügt über zusätzliche Unterlagen wie z.B.:

    • Ärztliches Attest
    • Empfehlungsschreiben früherer Arbeitgeber


    Der Bewerber kann seine AuPair-Tätigkeit unverzüglich aufnehmen!*
    *nach erfolgreichem Durchlauf des Visumverfahrens


Die Voraussetzungen für EU AuPairs sind:

  • Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bei uns eingegangen

  • Wir haben die Bewerbung geprüft

  • Wir haben die Identität des Bewerbers geprüft

  • Die Voraussetzungen für eine AuPair-Tätigkeit sind erfüllt und geprüft

  • Der Bewerber wurde durch einen Agenten gegengeprüft

  • Das A1-Zertifikat steht noch aus, wurde bereits bestanden oder es sind ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden

  • Der Wohnsitz des Bewerbers befindet sich innerhalb des Gebietes der Europäischen Union



Folgende zusätzliche Unterlagen werden von uns empfohlen:

  • Ärztliches Attest
  • Empfehlungsschreiben früherer Arbeitgeber


Die Voraussetzungen für Wechsel AuPairs sind:

  • Das AuPair hat seine Tätigkeit hier bereits erfolgreich aufgenommen

  • Das AuPair möchte oder muß seine Gastfamilie wechseln

  • Das AuPair hat seine Gastfamilie noch nicht mehr als 2 mal gewechselt

  • Die restliche Zeit des AuPair-Aufenthaltes beträgt mindestens noch 6 Monate

  • Das Visum des AuPairs ist nicht abgelaufen oder wurde entzogen



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Und dies sind die Richtlinien für Gastfamilien:

Familiäres

  • Die regelmäßig gesprochene Sprache in der Gastfamilie ist Deutsch

  • Wenigstens ein Teil der Gasteltern muß die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

  • Eine Vermittlung in eine Familie, die in verwandtschaftlicher Beziehung zu dem AuPair steht, ist nicht möglich

  • Die Gastfamilie integriert ihr AuPair wie ein eigenes Familienmitglied vollständig in ihre häusliche Umgebung und lässt es am Familienleben teilhaben

  • Das AuPair nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält kostenlos angemessene Verpflegung in Form und Umfang, sofern zwischen Gastfamilie und AuPair nichts anderes vereinbart wurde

  • Dem AuPair steht die freie, angemessene Ausübung seiner Religion zu

  • Dem AuPair steht ein eigenes abschließbares, beheizbares und zweckmäßig eingerichtetes Zimmer mit Tageslicht von mindestens 8 m² Größe zur Verfügung

  • Für das AuPair muß sichergestellt sein, daß es AuPair.WorkService jederzeit telefonisch oder per eMail kontaktieren kann



Kennenlernen und Anreise

  • Die Gastfamilie erklärt, vor Unterzeichnung des offiziellen AuPair-Vertrages ein persönliches Telefonat und/oder Video-Interview mit dem AuPair geführt zu haben und sämtliche Fragen und Details, den Aufenthalt betreffend, erörtert und geklärt zu haben

  • Die Gastfamilie erklärt sich bereit, nach der Ein- bzw. Anreise des AuPairs für die Abholung beim nächstgelegenen internationalen Flughafen, Bus- oder Bahnhof zu sorgen

  • AuPair.WorkService ist die Ankunft des AuPairs bzw. bei Wechsel-AuPairs die erfolgreiche Visums-Änderung unverzüglich mitzuteilen

  • Die Gastfamilie hat unmittelbar nach Ankunft des AuPairs bei dem für die Gastfamilie zuständigen Einwohnermeldeamt für eine Anmeldung zu sorgen

  • Innerhalb des im Visum eingetragenen Zeitraumes ist eine Verlängerung des Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten und Gebühren sind von der Gastfamilie zu tragen und sind, auch bei vorzeitiger Kündigung nicht vom AuPair geschuldet

  • Möchte die Gastfamilie ein Wechsel-AuPair aufnehmen, welches sich bereits in Deutschland aufhält, sind die Anreisekosten zur Wohnadresse der neuen Gastfamilie innerhalb Deutschlands von dieser zu übernehmen

  • Für einen gewünschten persönlichen Vorstellungstermin sind die An- und Rückreise-Kosten des AuPairs zu erstatten



Arbeitserlaubnis und Arbeitszeiten

  • AuPairs aus Nicht-EU/EWR Staaten benötigen vor Antritt ihrer AuPair-Tätigkeit eine gültige Arbeitserlaubnis. Diese ist idR. bereits mit dem Visum der Botschaft erteilt und auf die Tätigkeit als AuPair bei der einladende Gastfamilie beschränkt.Dies gilt besonders bei der Beschäftigung eines Wechsel-AuPairs zu beachten, das erst nach Erteilung einer neuen Arbeitserlaubnis seine Tätigkeit bei der neuen Gastfamilie aufnehmen darf. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis könnte strafbar sein und somit eine Ausweisung des AuPairs begründen

  • Die wöchentliche Arbeitszeit des AuPairs beträgt maximal 30 Stunden und darf regelmäßig nicht überschritten werden

  • Die tägliche Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden und beträgt maximal 6 Stunden pro Tag

  • Die Arbeitszeiten sind derartig zu regeln, daß das AuPair seine Sprachkenntnisse durch Teilnahme an einem adäquaten Kurs vervollständigen und seine Allgemeinbildung durch Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen und Ausflügen verbessern kann. Hierzu sind regelmäßig vier freie Abende pro Woche zu gewähren

  • Zur besseren Übersicht sollte für das AuPair seitens der Gastfamilie eine Aufstellung der wöchentlichen Tätigkeiten erstellt werden, in welcher die Arbeitszeiten, Freizeiten und Aufgabenbereiche eindeutig beschrieben sind

  • Die Gastfamilie ist nicht berechtigt, eine Weitervermittlung des AuPairs zu veranlassen oder die Dienste des AuPairs entgeltlich oder unentgeltlich an dritte Personen oder Familien zu überlassen



Taschengeld / Zuwendungen

  • Das AuPair erhält ein monatliches Taschengeld in Höhe von mindestens € 280,00

  • Verpflichtend für die Gastfamilie ist, dem AuPair den Besuch einer geeigneten Sprachschule nach Goethe Standard zu ermöglichen sowie sich mit wenigstens € 70,00 pro Monat des Gesamtaufenthaltes an den Kosten der Sprachschule sowie dem Erwerb von Lernmitteln usw. zu beteiligen

  • Die Gastfamilie unterstützt die Teilnahme des AuPairs am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, indem sie ihm eine Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung stellt oder selbst Fahrdienste organisiert oder leistet



Versicherungsschutz

  • Die Gastfamilie verpflichtet sich, das aufgenommene AuPair gegen Unfall, Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Haftpflichtschäden zu versichern. Diese Versicherung ist zum Tag der Ankunft in Deutschland durch die Gastfamilie zu veranlassen und AuPair.WorkService umgehend eine Kopie der Versicherungsbestätigung zukommen zu lassen. Die Versicherungsbestätigung ist für das AuPair zur Erlangung des Einreisevisums unabdingbar. Im Falle einer nicht vorhandenen oder unzureichenden Deckung des Versicherungsschutzes, trägt die Gastfamilie sämtliche Kosten der ambulanten oder stationären Behandlung des AuPairs



Freizeit und Urlaub

  • Dem AuPair ist wenigstens anderthalb volle freie Tage pro Woche zur Erholung zu gewähren, der wenigstens ein Mal pro Monat auf einen Sonntag fällt

  • Die gesetzlichen Feiertage im Bundesland des Wohnsitzes der Gastfamilie sind für das AuPair grundsätzlich frei oder durch Freizeit auszugleichen

  • Dem AuPair stehen während seines Aufenthaltes bezahlter Erholungsurlaub zu. Der Urlaubsanspruch errechnet sich wie folgt:
    Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 4 = Jahresurlaubsanspruch in Tagen.
    Bei Aufenthalten bei der Gastfamilie von weniger als 12 Monaten entsteht ein Urlaubsanspruch von 2 Tagen pro Monat des Aufenthaltes

  • Bei Mitnahme des AuPairs in den Familienurlaub gilt dieser nur als Urlaub, solange keine Anwesenheitspflicht für das AuPair besteht und sich die Tätigkeit während des Urlaubs nur auf unwesentliche Aufgaben, wie die zeitweilige Beaufsichtigung des Kindes / der Kinder beschränkt



Im Krankheitsfall

  • Medizinische Versorgung ist im Krankheitsfall zu gewähren bzw. zu ermöglichen

  • Bei Erkrankung des AuPair-Beschäftigten gewährleistet der Gastgeber weiterhin Unterkunft, Verpflegung und die entsprechende Betreuung und Pflege
  • Die Fortzahlung des Taschengeldes durch den Gastgeber ist im Krankheitsfall auf 6 Wochen beschränkt

Ende des AuPair-Jahres / Kündigung / Auflösung

  • Die Gastfamilie erklärt sich bereit, nach Beendigung des AuPair-Jahres für die Fahrt des AuPairs zum nächstgelegenen internationalen Flughafen, Bus- oder Bahnhof zu sorgen

  • AuPair.WorkService sind sämtliche Änderungen, wie Kündigung, Umzug usw. unverzüglich in schriftlicher Form anzuzeigen

  • Die Gastfamilie ist im Falle einer Kündigung verpflichtet, die vertraglich geregelte Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten. Während dieser Zeit sind sowohl das Taschengeld zu bezahlen, als auch Kost und Logis zu gewähren. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist ist nur im beiderseitigen Einvernehmen von AuPair und Gastfamilie möglich



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