Ist doch ganz einfach...
oder?
Sie lieben es,
- täglich Dutzende eMails zu empfangen?
- die Grenzen Ihres eMail-Postfachs kennenzulernen?
- spätestens nach einer Woche den Überblick über Ihre Bewerber zu verlieren?
- genervt aufzugeben oder auf einen 'faulen Fisch' hereinzufallen?
Dann ist die beste Lösung für Sie:
Sie registrieren sich bei einem AuPair-Portal, das mit möglichst vielen Mitgliedern wirbt.
Sie würden lieber,
- sich auf das Wohl Ihrer Familie konzentrieren?
- nicht mit teuren Angeboten für sog. 'Premium-Mitgliedschaften' o.ä. überhäuft werden?
- Ihre persönlichen Daten und Fotos nicht wahllos im Internet verteilt wissen?
- nicht von eMails der 'weltbesten AuPairs' bombadiert werden?
- ein AuPair aufnehmen, welches zu Ihnen passt, Ihren Vorstellungen und den Anforderungen Ihrer Familie entspricht?
Dann sollten sie über diese Lösung nachdenken:
Sie registrieren sich kostenlos bei uns.
Wir halten Ihnen den Rücken frei und vermitteln Ihnen ein AuPair, das wirklich zu Ihrer Familie passt.
Dies sind die Anforderungen für unsere AuPairs:
- Die Bewerbung ist bei uns eingegangen
- Wir haben die Bewerbung geprüft
- Wir haben die Identität des Bewerbers geprüft
- Der Bewerber erfüllt die Voraussetzungen für die AuPair-Tätigkeit
- Die Bewerbung ist bei uns eingegangen
- Wir haben die Bewerbung geprüft
- Wir haben die Identität des Bewerbers geprüft
- Die Voraussetzungen für eine AuPair-Tätigkeit sind erfüllt und geprüft
- Der Bewerber wurde durch einen Agenten geprüft
- Das A1-Zertifikat steht noch aus
- Die Bewerbung ist bei uns eingegangen
- Wir haben die Bewerbung geprüft
- Wir haben die Identität des Bewerbers geprüft
- Die Voraussetzungen für eine AuPair-Tätigkeit sind erfüllt, geprüft und bestätigt
- Der Bewerber wurde persönlich von einem Agenten geprüft
- Das A1-Zertifikat wurde erfolgreich bestanden
Der Bewerber kann seine AuPair-Tätigkeit unverzüglich aufnehmen!*
*nach erfolgreichem Durchlauf des Visumsverfahrens
- Alle Voraussetzungen für Premium AuPairs sind erfüllt
- Der Bewerber verfügt über zusätzliche Unterlagen wie z.B.:
- Ärztliches Attest
- Empfehlungsschreiben früherer Arbeitgeber
- Der Bewerber erfüllt mindestens die Voraussetzungen für Zertifizierte AuPairs
- Der Wohnsitz des Bewerbers befindet sich innerhalb des Gebietes der Europäischen Union
Folgende zusätzliche Unterlagen werden von uns empfohlen:
- Ärztliches Attest
- Empfehlungsschreiben früherer Arbeitgeber
- Die Gastfamilie mißhandelt ihr AuPair
- Die Gastfamilie bezahlt ihr AuPair nicht wie vereinbart.
- Die Gastfamilie hält sich nicht an den AuPair-Vertrag oder die AuPair-Richtlinien
- Das AuPair muß seine Gastfamilie aus anderen Gründen wechseln
oder über das Support-Center
Und dies sind die Richtlinien für Sie als Gastfamilie:
- Familiäres
- Kennenlernen und Anreise
- Arbeitserlaubnis und Arbeitszeiten
- Taschengeld / Zuwendungen
- Versicherungsschutz
- Freizeit und Urlaub
- Krankheit des AuPairs
- Ende des AuPair-Jahres / Kündigung / Auflösung
-
Die regelmäßig gesprochene Sprache in der Gastfamilie ist Deutsch
-
Wenigstens ein Teil der Gasteltern muß die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
-
Die Gastfamilie integriert ihr AuPair wie ein eigenes Familienmitglied vollständig in ihre häusliche Umgebung und lässt es am Familienleben teilhaben
-
Das AuPair nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält angemessene, kostenlose Verpflegung wie jedes Familienmitglied, sofern zwischen Gastfamilie und AuPair nichts anderes vereinbart wurde
-
Eine Vermittlung in eine Familie, die in verwandtschaftlicher Beziehung zu dem AuPair steht, ist nicht möglich
-
Dem AuPair steht die freie Ausübung seiner Religion zu
-
Dem AuPair steht ein eigenes abschließbares, beheizbares und zweckmäßig eingerichtetes Zimmer mit Tageslicht von mindestens 8 m² Größe zur Verfügung
-
Für das AuPair muß sichergestellt sein, daß es AuPair.WorkService jederzeit telefonisch oder per eMail kontaktieren kann
-
Die Gastfamilie erklärt, vor Unterzeichnung des offiziellen AuPair-Vertrages ein persönliches Telefonat und/oder Video-Interview mit dem AuPair geführt zu haben und sämtliche Fragen und Details, den Aufenthalt betreffend, erörtert und geklärt zu haben.
-
Die Gastfamilie erklärt sich bereit, nach der Ein- bzw. Anreise des AuPairs für die Abholung beim nächstgelegenen internationalen Flughafen, Bus- oder Bahnhof zu sorgen.
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AuPair.WorkService ist die Ankunft des AuPairs bzw. bei Wechsel-AuPairs die erfolgreiche Visums-Änderung unverzüglich mitzuteilen.
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Die Gastfamilie hat unmittelbar nach Ankunft des AuPairs bei dem für die Gastfamilie zuständigen Einwohnermeldeamt für eine Anmeldung zu sorgen.
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Innerhalb des im Visum eingetragenen Zeitraumes ist eine Verlängerung des Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten und Gebühren sind von der Gastfamilie zu tragen und sind, auch bei vorzeitiger Kündigung nicht vom AuPair geschuldet.
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Möchte die Gastfamilie ein Wechsel-AuPair aufnehmen, welches sich bereits in Deutschland aufhält, sind die Anreisekosten zur Wohnadresse der neuen Gastfamilie innerhalb Deutschlands von dieser zu übernehmen.
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Für einen gewünschten persönlichen Vorstellungstermin sind die An- und Rückreise-Kosten des AuPairs zu erstatten.
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AuPairs aus Nicht-EU/EWR Staaten benötigen vor Antritt ihrer AuPair-Tätigkeit eine gültige Arbeitserlaubnis. Diese ist idR. bereits mit dem Visum der Botschaft erteilt und auf die Tätigkeit als AuPair bei der einladende Gastfamilie beschränkt.Dies gilt besonders bei der Beschäftigung eines Wechsel-AuPairs zu beachten, das erst nach Erteilung einer neuen Arbeitserlaubnis seine Tätigkeit bei der neuen Gastfamilie aufnehmen darf. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis könnte strafbar sein und somit eine Ausweisung des AuPairs begründen.
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Die wöchentliche Arbeitszeit des AuPairs beträgt maximal 30 Stunden und darf regelmäßig nicht überschritten werden.
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Die tägliche Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden und beträgt maximal 6 Stunden pro Tag.
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Die Arbeitszeiten sind derartig zu regeln, daß das AuPair seine Sprachkenntnisse durch Teilnahme an einem adäquaten Kurs vervollständigen und seine Allgemeinbildung durch Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen und Ausflügen verbessern kann. Hierzu sind regelmäßig vier freie Abende pro Woche zu gewähren.
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Zur besseren Übersicht sollte für das AuPair seitens der Gastfamilie eine Aufstellung der wöchentlichen Tätigkeiten erstellt werden, in welcher die Arbeitszeiten, Freizeiten und Aufgabenbereiche eindeutig beschrieben sind.
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Die Gastfamilie ist nicht berechtigt, eine Weitervermittlung des AuPairs zu veranlassen oder die Dienste des AuPairs entgeltlich oder unentgeltlich an dritte Personen oder Familien zu überlassen.
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Das AuPair erhält ein monatliches Taschengeld in Höhe von mindestens € 280,00.
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Verpflichtend für die Gastfamilie ist, dem AuPair den Besuch einer geeigneten Sprachschule nach Goethe Standard zu ermöglichen sowie sich mit wenigstens € 50,00 pro Monat des Gesamtaufenthaltes an den Kosten der Sprachschule sowie dem Erwerb von Lernmitteln usw. zu beteiligen.
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Die Gastfamilie unterstützt die Teilnahme des AuPairs am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, indem sie ihm eine Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung stellt oder selbst Fahrdienste organisiert oder leistet.
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Die Gastfamilie verpflichtet sich, das aufgenommene AuPair gegen Unfall, Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Haftpflichtschäden zu versichern. Diese Versicherung ist zum Tag der Ankunft in Deutschland durch die Gastfamilie zu veranlassen und AuPair.WorkService umgehend eine Kopie der Versicherungsbestätigung zukommen zu lassen. Die Versicherungsbestätigung ist für das AuPair zur Erlangung des Einreisevisums unabdingbar. Im Falle einer nicht vorhandenen oder unzureichenden Deckung des Versicherungsschutzes, trägt die Gastfamilie sämtliche Kosten der ambulanten oder stationären Behandlung des AuPairs.
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Dem AuPair ist wenigstens ein voller freier Tag pro Woche zur Erholung zu gewähren, der wenigstens ein Mal pro Monat auf einen Sonntag fällt.
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Die gesetzlichen Feiertage im Bundesland des Wohnsitzes der Gastfamilie sind für das AuPair grundsätzlich frei oder durch Freizeit auszugleichen.
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Dem AuPair stehen während seines Aufenthaltes bezahlter Erholungsurlaub zu. Der Urlaubsanspruch errechnet sich wie folgt:
Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 4 = Jahresurlaubsanspruch in Tagen.
Bei kürzeren Aufenthalten entsteht ein Urlaubsanspruch von 2 Tagen pro Monat des Aufenthaltes. -
Bei Mitnahme des AuPairs in den Familienurlaub gilt dieser nur als Urlaub, solange keine Anwesenheitspflicht für das AuPair besteht und sich die Tätigkeit während des Urlaubs nur auf unwesentliche Aufgaben, wie die zeitweilige Beaufsichtigung des Kindes / der Kinder beschränkt.
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Bei Erkrankung des AuPair-Beschäftigten gewährleistet der Gastgeber weiterhin Unterkunft, Verpflegung und die entsprechende Betreuung und Pflege, bis die erforderlichen Regelungen getroffen worden sind.
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Die Gastfamilie erklärt sich bereit, nach Beendigung des AuPair-Jahres für die Fahrt des AuPairs zum nächstgelegenen internationalen Flughafen, Bus- oder Bahnhof zu sorgen.
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AuPair.WorkService sind sämtliche Änderungen, wie Kündigung, Umzug usw. unverzüglich in schriftlicher Form anzuzeigen.
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Die Gastfamilie ist im Falle einer Kündigung verpflichtet, die vertraglich geregelte Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten. Während dieser Zeit sind sowohl das Taschengeld zu bezahlen, als auch Kost und Logis zu gewähren. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist ist nur im beiderseitigen Einvernehmen von AuPair und Gastfamilie möglich.
Das Registrierungsformular
Ggf. das AuPair-Anforderungsprofil
Ein paar Fotos Ihrer Familie
Den Vermittlungsauftrag
Den entsprechenden Auftrag senden wir Ihnen bei Bedarf zu.
Eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung
Den genauen Termin stimmen wir mit Ihnen ab.
Den AuPair-Vertrag
Den Vertrag senden wir Ihnen zu, sobald Sie sich für Ihr AuPair entschieden haben.
Ein Einladungsschreiben an Ihr AuPair
Gerne können Sie unsere Vorlage verwenden.
Eine Kopie der Ausweise beider Gasteltern
Einen Nachweis der Krankenversicherung für den AuPair-Aufenthalt
Das Flug-Ticket für Ihr AuPair
Falls Übernahme vereinbart
Einen Nachweis der Reisekrankenversicherung
Falls Übernahme vereinbart.
Sie haben weitere Fragen oder benötigen Informationen?
Gerne rufen wir Sie auch zurück.